Die geplante Reform der EU-Fluggastrechte gefährdet nicht nur den Verbraucherschutz, sondern auch den nächtlichen Lärmschutz. Wenn Airlines erst ab fünf Stunden Verspätung zahlen müssen, entfällt ein zentraler Anreiz für Pünktlichkeit. Die Folge: mehr Starts und Landungen in der sensiblen Nachtzeit, mehr Lärm für die Bevölkerung, weniger Schutz durch bestehende Nachtflugbeschränkungen. Der Schutz der Nachtruhe darf nicht der Luftfahrtlobby geopfert werden.