Militärische Nutzung mitten im zivilen Flugbetrieb
Was vor wenigen Jahren noch als Ausnahmefall gegolten hätte, wird nun ganz selbstverständlich geübt: Tornado-Kampfflugzeuge der Bundeswehr sollen am Hamburger Flughafen stationiert werden. Mitten in einer Millionenstadt. Mitten im laufenden zivilen Flugbetrieb. Mitten über dicht besiedelten Wohngebieten.
Vom 8. bis 12. Juni plant die Bundeswehr die Stationierung von sechs Tornado-Kampfflugzeugen des Taktischen Luftwaffengeschwaders 51 „Immelmann“ am Hamburg Airport. Ziel der Übung ist ausdrücklich die Erprobung ziviler Flughäfen als Ausweichstandorte.
Damit wird eine Entwicklung sichtbar, die weit über einzelne Flugbewegungen hinausgeht: Zivile Infrastruktur wird zunehmend militärisch mitgenutzt – während gleichzeitig unklar bleibt, welche Schutzrechte für die betroffene Bevölkerung eigentlich noch gelten.
Die Antworten des Senats fehlen noch
Besonders brisant: Noch bevor die Antworten des Senats auf eine aktuelle Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum militärischen Flugbetrieb am Hamburger Flughafen vorliegen, wird bereits die nächste militärische Nutzung vorbereitet.
Die Anfrage war durch militärische Flugbewegungen Ende März ausgelöst worden. Nach Angaben des Senats wurden dabei an Hamburger Messstellen Lärmspitzen von bis zu 90 Dezibel registriert. Für viele Betroffene war das kein abstrakter Vorgang, sondern plötzlich auftretender extremer Militärlärm mitten über Wohngebieten.
Und jetzt folgen Tornados.
Ein besonders lautes Militärflugzeug
Der Panavia Tornado gehört zu den lautesten regelmäßig eingesetzten Militärflugzeugen in Deutschland. Insbesondere bei Start und Steigflug entstehen massive Lärmbelastungen. Trotzdem gibt es bislang keine öffentlich nachvollziehbaren Angaben dazu, welche zusätzlichen Belastungen während der mehrtägigen Übung konkret zu erwarten sind. Weder Flugprofile noch Bewegungszahlen oder eine Lärmprognose wurden veröffentlicht.
Die grundsätzliche Rechtslage gilt dabei keineswegs als ungeklärt. Die Bundesregierung verweist unter Bezug auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen Leipzig/Halle darauf, dass Militärflugzeuge grundsätzlich auch zivile Verkehrsflughäfen nutzen dürfen. Gleichzeitig wurde ausdrücklich hervorgehoben, dass dabei die für Zivilflughäfen geltenden Regelungen – etwa Nachtflugbeschränkungen – einzuhalten sind.
Wer bewertet die zusätzlichen Belastungen?
Genau an diesem Punkt beginnen die offenen Fragen.
Denn wenn militärischer Betrieb zunehmend zivile Infrastruktur nutzt, stellt sich zwangsläufig die Frage, wie bestehende Schutzmechanismen, Beteiligungsrechte und Kontrollstrukturen künftig praktisch wirken sollen. Wer bewertet zusätzliche Belastungen? Welche Rolle spielen Fluglärmschutzbeauftragte und Fluglärmschutzkommission? Und welche Transparenzrechte haben die betroffenen Menschen überhaupt noch?
Statt einer transparenten Befassung der zuständigen Fluglärmschutzkommission wurde die Tornado-Übung bislang lediglich im Rahmen der sogenannten Allianz für den Fluglärmschutz bekannt.
Das ist bemerkenswert.
Denn die Allianz ist kein gesetzlich vorgesehenes Fachgremium, sondern ein freiwilliger Gesprächskreis. Zuständig für Fragen des Fluglärmschutzes ist die Fluglärmschutzkommission Hamburg nach § 32b LuftVG. Genau dort müsste eine Debatte über zusätzliche militärische Fluglärmbelastungen stattfinden.
„Über zusätzliche Belastungen durch Tornado-Flüge darf nicht in einem Stuhlkreis namens Allianz für den Fluglärmschutz gesprochen werden, während die gesetzlich zuständige Fluglärmschutzkommission außen vor bleibt. Wenn militärischer Betrieb zivile Infrastruktur nutzt, müssen auch Transparenz, Schutzrechte und öffentliche Kontrolle weiter gelten.“
Martin Mosel – BIG Fluglärm.

Zusätzliche Belastungen folgen direkt danach
Besonders problematisch ist zudem die zeitliche Verdichtung zusätzlicher Belastungen. Denn nahezu unmittelbar nach der Tornado-Übung folgen angekündigte Pistensperrungen am Hamburger Flughafen. Vom 17. Juni bis 1. Juli soll die Bahn 05/23 gesperrt werden. Starts und Landungen werden dann über die Bahn 15/33 abgewickelt, wodurch sich der Fluglärm zeitweise deutlich auf andere Stadtteile verlagern wird.
Für viele Betroffene entsteht damit innerhalb weniger Wochen eine neue Phase außergewöhnlicher zusätzlicher Belastungen. Für die betroffene Bevölkerung macht es am Ende keinen Unterschied mehr, wodurch die zusätzliche Belastung ausgelöst wird – sie bleibt spürbar.
Fluglärmschutz darf nicht ausgehebelt werden
Für BIG Fluglärm geht es deshalb längst nicht mehr nur um einzelne Militärflüge. Die entscheidende Frage lautet inzwischen:
Welche Teile des zivilen Fluglärmschutzes gelten eigentlich noch, wenn militärischer Betrieb zivile Infrastruktur nutzt?
BIG Fluglärm fordert deshalb eine vollständige Aufklärung der Vorgänge, eine öffentliche Befassung der Fluglärmschutzkommission sowie klare Aussagen dazu, welche Schutzmechanismen für die betroffene Bevölkerung gelten und wie diese künftig sichergestellt werden sollen.
Denn eines ist längst offensichtlich: Die militärische Nutzung ziviler Flughäfen ist keine theoretische Debatte mehr. Sie findet bereits statt – mitten über Hamburg.
