Militärische Nutzung ziviler Infrastruktur braucht Transparenz, Fluglärmschutz und demokratische Kontrolle
Mit dem Ende der Tornado-Übung am Hamburger Flughafen endet zwar der militärische Flugbetrieb, die Debatte über seine Auswirkungen hat jedoch gerade erst begonnen. Sechs Tornado-Kampfflugzeuge der Bundeswehr nutzten den Hamburger Flughafen mehrere Tage lang als Ausweichstandort. Für viele Menschen in den betroffenen Stadtteilen waren die Überflüge ein außergewöhnliches Ereignis – und für manche ein erschreckendes.
Den Umweltverband BIG Fluglärm erreichten zahlreiche Rückmeldungen von Betroffenen. Eine Anwohnerin aus Hamburg-Langenhorn brachte ihre Eindrücke auf den Punkt: „Wir zuckten nur zusammen und bekamen ein richtiges Kriegsgefühl.“ Solche Aussagen machen deutlich, dass militärischer Fluglärm nicht nur eine Frage von Dezibelwerten ist, sondern auch erhebliche psychologische Wirkungen entfalten kann.
Die endgültige Bewertung der Übung muss den offiziellen Auswertungen der Hamburger Fluglärmmessstationen vorbehalten bleiben. Nach ersten Beobachtungen wurden an einzelnen Messstellen Maximalpegel von über 100 dB(A) registriert. BIG Fluglärm wird die Messdaten sorgfältig analysieren und öffentlich bewerten.
Transparenz sieht anders aus
Besonders kritisch ist aus Sicht des Umweltverbandes der Umgang der Behörden mit der Übung.
Bereits im Vorfeld wurden sämtliche Hamburger Schulleitungen über mögliche zusätzliche Fluglärmbelastungen informiert. Gleichzeitig wurde erklärt, es bestehe „kein Grund zur Sorge“.
Gerade diese Formulierung wirft Fragen auf. Wer vorsorglich erklären muss, dass kein Grund zur Sorge besteht, geht offenbar selbst davon aus, dass eine solche Übung Besorgnis und Verunsicherung auslösen kann. Umso wichtiger wären transparente Informationen über Art, Umfang und Auswirkungen der zusätzlichen Flugbewegungen gewesen.
Hinzu kommt, dass die von BIG Fluglärm an die Fluglärmschutzbeauftragte gerichteten fachlichen Fragen bis heute unbeantwortet geblieben sind. Auch die Vorsitzende der Hamburger Fluglärmschutzkommission hat sich bislang nicht geäußert.
Allianz ersetzt keine Fluglärmschutzkommission
Im Zuge der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass Vertreter der Bundeswehr bereits in der Allianz für den Fluglärmschutz über militärische Flugbewegungen informiert hätten. Das mag zutreffen und ist grundsätzlich zu begrüßen.
Es ersetzt jedoch keine gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Fluglärmschutzkommission nach § 32b Luftverkehrsgesetz. Die Allianz für den Fluglärmschutz ist ein freiwilliges Dialogforum ohne gesetzliche Funktion. Transparenz und fachliche Befassung dürfen deshalb nicht auf informelle Formate verlagert werden.
Gerade deshalb bleibt die entscheidende Frage offen: Wer hat entschieden, die Fluglärmschutzkommission nicht frühzeitig einzubinden, und auf welcher Grundlage geschah dies?
Militärische Nutzung ja – aber nicht ohne Fluglärmschutz
Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich verändert. Dass sich Streitkräfte auf Krisen- und Verteidigungsfälle vorbereiten müssen, wird kaum jemand bestreiten. Ebenso ist unstrittig, dass zivile Verkehrsflughäfen im Ernstfall eine Rolle spielen können.
Wir befinden uns jedoch weder im Verteidigungsfall noch in einer akuten Notlage. Die Schutzrechte der Bevölkerung und die rechtsstaatlichen Anforderungen an Transparenz, Beteiligung und Gesundheitsschutz gelten daher uneingeschränkt fort.
Vor diesem Hintergrund irritiert die Aussage von Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard, die Betriebsgenehmigung des Flughafens umfasse „auch zu jeder Zeit Sonder- und Spezialflüge und damit auch militärische“. Dass militärische Luftfahrzeuge zivile Flughäfen grundsätzlich nutzen können, ist rechtlich anerkannt. Daraus folgt jedoch keine generelle Privilegierung gegenüber den bestehenden Schutzregelungen.
Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Rechtsauffassung der Bundesregierung gehen davon aus, dass militärische Luftfahrzeuge zivile Verkehrsflughäfen grundsätzlich nutzen können. Daraus folgt jedoch keine generelle Privilegierung gegenüber den geltenden Schutzregelungen. Fluglärmschutz und die Interessen der betroffenen Bevölkerung müssen auch bei militärischen Übungen gewahrt bleiben.
Akzeptanz entsteht nicht durch Gewöhnung
Gerade weil wir uns nicht im Verteidigungsfall befinden, müssen militärische Übungen so in das gesellschaftliche Leben eingebettet werden, dass sie Akzeptanz finden können. Sie dürfen nicht den Eindruck vermitteln, außergewöhnliche Belastungen seien künftig widerspruchslos hinzunehmen oder die Bevölkerung müsse sich an zusätzliche militärische Lärmereignisse gewöhnen.
Akzeptanz entsteht nicht durch Gewöhnung, sondern durch Transparenz, Rücksichtnahme und die glaubwürdige Einbindung der bestehenden Fluglärmschutzstrukturen.
Die Tornado-Übung am Hamburger Flughafen ist deshalb weit mehr als ein abgeschlossenes Einzelereignis. Sie markiert den Beginn einer grundsätzlichen Debatte über die militärische Nutzung ziviler Infrastruktur und die Frage, wie der Schutz der Bevölkerung künftig gewährleistet werden soll.
Fluglärmschutz darf nicht dort enden, wo militärische Interessen beginnen.
