Finger weg vom Nachtflugverbot!

Die Fluglärmschutzbeauftragte (FLSB) wird während der Zeit des Manövers das Nachtflugverbot großzügiger auslegen. Flugzeuge dürfen bis 1 Uhr nachts starten oder landen, wenn nachweislich die Verspätung dem Manöver geschuldet ist. Die FLSB entscheidet in jedem Einzelfall mit einer Ausnahmegenehmigung.

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Newsletter Januar 2022

In unserem neuen Newsletter widmen wir uns den Themen Neue Beschwerdestatistik, Flughafenbilanz und Ultrafeinstaub. Wir fragen uns berechtigt nach Sinn und Aufgabe der Fluglärmschutzbeauftragten. Beleuchten das Jammertal des Luftverkehrs und schauen uns die Auswirkungen von Ultrafeinstaub aus dem Luftverkehr an.

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Fluglärmbeschwerden: 
Merkwürdige Statistik und Bewertung machen den Flughafen nicht leiser

Pünktlich nach dem Jahreswechsel erfolgt aus der Umweltbehörde die unter „Zuhilfenahme softwaregestützter digitalisierter Automatisierungsprozesse“ erstellte Statistik zu den Fluglärmbeschwerden. Und im ewig gleichen Kanon verkündet der Sprecher der Umweltbehörde, dass irgendwo in dunklen Kammern, in irgendwelchen Netzwerken, ein automatisierter Beschwerde-Bot für einen Großteil der Beschwerden verantwortlich sei.

Die Umweltbehörde verfehlt alljährlich mit dieser Meldung den Zweck ihrer Aufgabe: den Fluglärmschutz. Im Ergebnis ihres ungenügenden Handelns zeigt die Umweltbehörde mit dem Finger auf die belasteten Bürger:innen…

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