Die Fluglärmschutzbeauftragte (FLSB) wird während der Zeit des Manövers das Nachtflugverbot großzügiger auslegen. Flugzeuge dürfen bis 1 Uhr nachts starten oder landen, wenn nachweislich die Verspätung dem Manöver geschuldet ist. Die FLSB entscheidet in jedem Einzelfall mit einer Ausnahmegenehmigung.