Die Hamburger Umweltbehörde hat ihre aktuelle Statistik der Nachtflüge nach 23 Uhr veröffentlicht. Bis Ende September 2023 sind bereits 650 Flugzeuge außerhalb der regulären Betriebszeit bis 24 Uhr gestartet und gelandet. Im Referenzjahr 2019 waren es im Vergleichszeitraum 573 Flüge. Für Starts und Landungen nach Mitternacht wurden dieses Jahr bereits 21 (2019: insgesamt 25) Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Nach den aktuell von der Hamburger Gesundheitsbehörde (BGV) veröffentlichen Corona-Zahlen ist der Hamburger Flughafen mit einem Anteil von mehr als 20 Prozent der Neuinfektionen, einer der Coronavirus- Cluster der Stadt. Von den dort bisher rund 5.300 getesteten Reiserückkehrern wurden ca. 42 Personen po- sitiv auf das Covid-19-Virus getestet, hat der NDR berichtet. Noch nicht berücksichtigt sind die Testverweige- rer, die vor der gestrigen Einführung der Testpflicht über den Hamburg Flughafen eingereist sind – eine ver- gleichsweise hohe Dunkelziffer. Nach den Verlautbarungen des Hamburger Senats am Samstag sind in den letzten sieben Tagen insgesamt 201 positive Infektionen für Hamburg gemeldet worden – nicht eingerechnet die 42 Infektionen bei Blohm+Voss.
Ende einer Erfolgsspirale: Von den für 2020 erwarteten 17,5 Millionen Passagieren bleiben für dieses Jahr voraussichtlich acht Millionen übrig. Corona hat während des Lockdowns die Verkehrsleistung am Hambur- ger Flughafen drastisch reduziert, und sie steigt nur langsam wieder an. Der Flughafen erwartet für das lau- fende Jahr einen Verlust von mindestens 100 Millionen Euro. Erforderliche Wertberichtigungen auf die Fehl- investitionen für das sogenannte Interimsterminal und das Pier Süd sowie Verpflichtungen zum Ausgleich der Verluste bei den Tochtergesellschaften lassen diesen Betrag schnell auf bis zu 150 Millionen Euro an- steigen.
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte am gestrigen Mittwoch über die Klage von zwei Bürgern zu entscheiden. Die von starkem Fluglärm betroffenen Kläger sahen bei der Anwendung der sogenannten Bahnbenutzungsregel (BBR) am innerstädtisch gelegenen Hambur- ger Flughafen die Schutzregeln vor vermeidbaren Fluglärm missachtet. Beklagte waren die Ver- kehrsbehörde (BWVI) als Luftverkehrsaufsicht, die Deutsche Flugsicherung (DFS) sowie als Beige- ladener der Hamburger Flughafen (FHG).