[Hamburg, 23.04.2024] – Anlässlich des 27. Tag gegen Lärm am 24.04.2024 fordert Martin Mosel, Vorsitzender der BIG-Fluglärm Hamburg e.V., Dachorganisation der Fluglärminitiativen und -vereine in Hamburg und Schleswig-Holstein, wieder verstärkte Anstrengungen beim Fluglärmschutz.
Dazu Martin Mosel: „Nach der starken Corona-Delle im Luftverkehr der Jahre 2020 und 2021, nimmt das Flugverkehrsaufkommen wieder stark zu. Fluglärm belastet dabei die Menschen in den An- und Abflugschneisen in Hamburg und den Umlandgemeinden in Schleswig-Holstein und Niedersachsen weit überproportional. Besonders die Nachtflugbewegungen nach 22 Uhr und teils bis weit nach Mitternacht lässt die Betroffenen leiden. Fluglärm stört nicht nur, er macht nachgewiesen krank. Lärm tötet Menschen, die auf Dauer Verkehrslärm – besonders Fluglärm – ausgesetzt sind. Die Menschen leiden dabei häufiger an Depressionen, Herzinfarkt, Herzschwäche und Schlaganfall. Ihr Schlaf ist beeinträchtigt und Kinder lernen im Umfeld von chronischen Lärmquellen, etwa in der Nähe von Flughäfen, langsamer.“
Vor dem Hintergrund der wieder zunehmenden Lärmlasten durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr bedarf es dringend verstärkter Anstrengungen beim Lärmschutz, so Mosel:
„In Hamburg sind bereits seit 2022 sämtliche Fluglärmschutzprogramme ausgeschöpft oder ausgelaufen. Nachfolgeprogramme fehlen. Die Bevölkerung ist der aktuell wieder steigenden Lärmentwicklung schutzlos ausgeliefert. Deshalb fordern wir gutausgestattete Schutzprogramme mit niedrigschwelligen Zugangsvoraussetzungen für den aktiven und passiven Fluglärmschutz. Der Hamburger Senat ist hier aufgefordert seiner Verantwortung gerecht zu werden und die Bevölkerung vor Fluglärm zu schützen.“
Völlig unverständlich ist, wie banal die verantwortlichen Behörden und der Hamburger Senat mit der Situation umgehen, dass das Verwaltungsgericht in Hamburg kürzlich die Verspätungsregel als Schutz vor Flugbewegungen nach 23 Uhr weitgehend einkassiert hat, konstatiert Mosel: „Der Fluglärmschutzbeauftragten sind mit einem richterlichen Federstrich die Sanktionsmöglichkeiten von Nachtflügen in der Zeit der Verspätungsregel nach 23 bis 24 Uhrgenommen worden. Und der zuständige Umweltsenator Jens Kerstand hat sich dem nur allzu willfährig gebeugt. Aktuell können weder Gebühren, Bußgelder oder Gewinnabschöpfungen für die missbräuchliche Nutzung der Regel erhoben werden. Juristisch steht sogar die ganze Verspätungsregel auf äußerst tönernen Füssen. Wir fordern eine rechtlich einwandfreie und ihrem Schutzauftrag entsprechende Regelung, um die Nacht von vermeidbaren und unzumutbaren Fluglärm ab spätestens 23 Uhr vollständig freizuhalten.“
Eine nachhaltige Lösung gegen Fluglärm kann nur durch eine konsequente Vermeidung direkt an der Quelle erreicht werden. Flugbewegungen am Hamburger Flughafen müssen so geplant und durchgeführt werden, dass diese bis spätestens 23 Uhr mit allen Eventualitäten abgeschlossen werden können. Darüberhinausgehende Flugbewegungen dürfen nur noch echte Ausnahmen sein, also zum Beispiel medizinische Hilfsflüge und Notfälle.
Zum Hintergrund:
Der „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ (TGL) findet seit 1998 in Deutschland statt und ist eine Aktion der Deutsche Gesellschaft für Akustik. Dieser Tag ist seit 27 Jahren zeitlich mit dem „International Noise Awareness Day“ (USA) abgestimmt. Die Awareness, d.h. die Aufmerksamkeit und die Sensibilisierung bezogen auf Lärm und seine Wirkungen sind national und international das Thema.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:
www.tag-gegen-laerm.de, www.dega-akustik.de, www.ald-laerm.de, #taggegenlaerm