OVG Hamburg entscheidet gegen Fluglärmschutz

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte am gestrigen Mittwoch über die Klage von zwei Bürgern zu entscheiden. Die von starkem Fluglärm betroffenen Kläger sahen bei der Anwendung der sogenannten Bahnbenutzungsregel (BBR) am innerstädtisch gelegenen Hambur- ger Flughafen die Schutzregeln vor vermeidbaren Fluglärm missachtet. Beklagte waren die Ver- kehrsbehörde (BWVI) als Luftverkehrsaufsicht, die Deutsche Flugsicherung (DFS) sowie als Beige- ladener der Hamburger Flughafen (FHG).

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