EU prüft „Balanced Approach“: Gesundheit darf nicht länger nachrangig sein

Die Europäische Kommission hat am 29. Januar 2026 eine Bewertung der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 zum sogenannten „Ausgewogenen Ansatz“ im Umgang mit Fluglärm gestartet. Bis zum 26. Februar 2026 konnten Stellungnahmen eingereicht werden. Ziel der Evaluierung ist es, Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert der Verordnung zu überprüfen.

Die Verordnung regelt das Verfahren zur Einführung lärmbedingter Betriebsbeschränkungen an größeren EU-Flughäfen. Sie setzt die ICAO-Systematik des „Balanced Approach“ um, nach der zunächst Maßnahmen an der Quelle, in der Flächennutzung oder im Betriebsverfahren geprüft werden müssen, bevor Kapazitätsbeschränkungen in Betracht kommen.

Als Umweltverband hat sich BIG Fluglärm in Hamburg in diesen Prozess eingebracht – über die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) sowie die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF). Eine eigene Stellungnahme wurde nicht abgegeben, da die zentralen Kritikpunkte und Reformforderungen in den national abgestimmten Positionen bereits umfassend vertreten sind.

Politischer Hintergrund: Zero Pollution und Lärmschutz

Im sogenannten Zero-Pollution-Aktionsplan verfolgt die EU das Ziel, die Zahl der durch Verkehrslärm chronisch beeinträchtigten Menschen bis 2030 um 30 Prozent zu senken. Gleichzeitig ist Fluglärm weiterhin ein relevantes Gesundheitsproblem in Europa. Die Kommission selbst betont in ihrer Aufforderung zur Stellungnahme, dass trotz deutlich leiserer Flugzeuge die wachsende Verkehrsmenge dazu führt, dass viele Bürgerinnen und Bürger weiterhin hohen Lärmpegeln ausgesetzt sind.

Damit steht die Balanced-Approach-Verordnung im Spannungsfeld zwischen Kapazitätssicherung und Gesundheitsschutz. Genau hier setzen die Stellungnahmen von BVF und ADF an.

ADF: Ultima-Ratio-Logik blockiert wirksamen Schutz

Die ADF, der Zusammenschluss aller deutschen Fluglärmkommissionen, kommt in ihrer Stellungnahme vom 26. Februar 2026 zu einem klaren Ergebnis: Die Verordnung werde ihrem Anspruch, ein integriertes Konzept für Luftverkehr und Bevölkerungsschutz zu schaffen, „in wesentlichen Punkten nicht gerecht“.

Besonders kritisch bewertet wird die Festlegung, dass Betriebsbeschränkungen nur als „letztes Mittel“ zulässig sind. In hochbelasteten Zeitfenstern – insbesondere nachts – seien sie jedoch oft das einzige kurzfristig wirksame Instrument zur Reduktion gesundheitlicher Belastungen. Die Nachrangigkeit wirke faktisch als Hemmnis und führe zu langwierigen, komplexen und rechtlich angreifbaren Verfahren.

Bemerkenswert ist zudem der Befund, dass seit Inkrafttreten der Verordnung in Deutschland kein einziges vollständiges Balanced-Approach-Verfahren durchgeführt wurde. Europaweit gilt Amsterdam-Schiphol als einziger prominenter Fall – verbunden mit erheblichen verfahrensrechtlichen Auseinandersetzungen.

BVF: Gesundheitsschutz muss Vorrang erhalten

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) stellt in ihrer Stellungnahme vom 19. Februar 2026 den Schutz grundlegender Rechte in den Mittelpunkt. Die derzeitige Ausgestaltung der Verordnung biete keine ausreichenden Garantien für das Recht auf Gesundheit, auf eine saubere Lebensumwelt und auf wirksame Beteiligung.

Die BVF kritisiert insbesondere:

  • die strukturelle Verzögerung von Schutzmaßnahmen durch umfassende Alternativenprüfungen,
  • die unzureichende Verknüpfung mit der Umgebungslärmrichtlinie,
  • fehlende verbindliche Lärmminderungsziele,
  • sowie das Fehlen automatisch greifender Mechanismen, wenn Ziele verfehlt werden.

Aus Sicht der BVF widerspricht die „Ultima-Ratio“-Logik dem Vorsorgeprinzip. Wenn ernsthafte Anhaltspunkte für gesundheitliche Risiken vorliegen, müsse es Mitgliedstaaten möglich sein, unmittelbar zu handeln – insbesondere in der Nacht.

Internationale Kritik: SchipholWatch

Auch aus den Niederlanden kommt deutliche Kritik. Die Stellungnahme von SchipholWatch betont, dass die Verordnung in ihrer praktischen Wirkung eher die Luftverkehrskapazität schütze als die Gesundheit der Bevölkerung. Zudem wird eine mangelnde Transparenz und eine strukturelle Asymmetrie im Rechtsschutz zwischen Luftverkehrswirtschaft und Betroffenen beanstandet.

Diese Kritik deckt sich in wesentlichen Punkten mit den Einschätzungen der deutschen Verbände.

Reformbedarf aus Sicht der BIG

Die BIG Fluglärm Hamburg unterstützt die in den Stellungnahmen von BVF und ADF formulierten Kernforderungen ausdrücklich.

Aus unserer Sicht sind insbesondere folgende Reformansätze entscheidend:

  1. Gleichrangigkeit von Betriebsbeschränkungen. Kapazitätsbeschränkungen dürfen nicht länger systematisch nachrangig behandelt werden. In sensiblen Zeitfenstern – vor allem nachts – müssen sie als legitimes und verhältnismäßiges Instrument anerkannt werden.
  2. Verbindliche Lärmminderungsziele. Die Reduktion chronischer Belastungen muss messbar und überprüfbar sein. Ohne verbindliche Zielvorgaben bleibt der Balanced Approach ein formales Verfahren ohne realen Steuerungseffekt.
  3. Bessere Integration in die Umgebungslärmrichtlinie. Lärmaktionspläne dürfen nicht durch parallele Verfahren entwertet werden. Die Ergebnisse der Kartierungen und Aktionsplanungen müssen verbindlich in Balanced-Approach-Verfahren einfließen.
  4. Vereinfachung und Beschleunigung. Die Verfahrensanforderungen sind derzeit so komplex, dass sie faktisch abschreckend wirken. Ein Instrument, das in der Praxis nicht angewandt wird, verfehlt seinen Zweck.
  5. Stärkung der Mitwirkung. Kommunen, Fluglärmkommissionen und Betroffene müssen substantiell beteiligt werden – nicht nur formal angehört.

Hamburg als Beispiel struktureller Grenzen

Die Erfahrungen am Flughafen Hamburg zeigen exemplarisch, wie begrenzt die Handlungsspielräume unter dem bestehenden Rechtsrahmen sind. Selbst bei anhaltenden nächtlichen Belastungen und wachsender Sensibilisierung für gesundheitliche Risiken bleibt der Weg zu wirksamen Betriebsbeschränkungen rechtlich und politisch hochkomplex.

Die Evaluierung der Balanced-Approach-Verordnung bietet daher eine wichtige Gelegenheit, die Weichen neu zu stellen. Entscheidend wird sein, ob die Kommission den Schutz der Gesundheit tatsächlich in den Mittelpunkt rückt – oder ob das bestehende Gleichgewicht weiterhin primär die Kapazitätssicherung priorisiert.

Ausblick

Die Bewertung soll bis zum ersten Quartal 2027 abgeschlossen werden. Neben der aktuellen „Call for Evidence“-Phase wird es eine weitere öffentliche Konsultation geben.

Für uns als Umweltverband BIG Fluglärm in Hamburg ist klar:

Ein ausgewogener Ansatz verdient seinen Namen nur dann, wenn er die Gesundheit der Menschen nicht nachrangig behandelt, sondern als verbindlichen Maßstab setzt.

Die Reform der Verordnung ist keine technische Detailfrage.

Sie ist eine Grundsatzentscheidung darüber, welchen Stellenwert Schutz, Vorsorge und demokratische Beteiligung im europäischen Luftverkehrsrecht haben.

Weitere europaweit abgegebene Stellungnahmen können hier eingesehen werden…