Initiativen-Bilanz mit Belastungsrekord

Hamburger Nächte sind zu lang!

Zum Ausgang des Sommerflugplans am Hamburger Flughafen bilanzieren die Fluglärminitiativen in Hamburg einen Belastungsrekord bei den verspäteten Flugbewegungen nach 23 Uhr. Obwohl die Flugbewegungen mit 75 Prozent des Vor-Corona-Niveaus noch deutlich zurückliegen, wurden bis Ende Oktober 777 Flugbewegungen nach 23 Uhr gezählt. Im gesamten Jahr 2019 wurden 678 Flüge erfasst. Hinzu kommen noch die Ausnahmegenehmigungen für Flugbewegungen nach 24 Uhr, die ebenso rekordverdächtig per 15.09.2022 bei 27 Genehmigungen liegen und damit bereits das Jahresniveau von 2019 deutlich übertreffen. 

Die Initiativen und Verbände haben vor Ferienstart ein Belastungsübermaß angemahnt und ein Sofortprogramm für besseren Fluglärmschutz am Hamburger Flughafen gefordert. Sie forderten die Verschärfung und Konkretisierung der ab 23 Uhr geltenden Verspätungsregelung. Geschehen ist seither nichts. Die zuständige Luftfahrtbehörde verweist darauf, dass die Verspätungsregelung als Teil der Betriebsgenehmigung nicht einseitig geändert werden könne. Diese Änderungskompetenz hätte nur der Flughafen im Wege eines Eigenantrags. Doch der wird vom Flughafen verweigert unter Hinweis darauf, dass die bestehende Regelung bereits einen weitgehenden Kompromiss mit der Bevölkerung darstelle.

„In Hamburg und den Umlandgemeinden sind mehr als 250.000 Menschen von Fluglärm betroffen. Unabhängig von der gesetzlichen Nachtruhe ab 22 Uhr, wurde diesen Menschen ein ‚Kompromiss‘ diktiert, der Fluglärm bis weit nach 24 Uhr zulässt. Die aktuellen Regelungen sehen einen Flugverkehr nach 23 Uhr unter Ausnahmebedingungen zu. Wir haben den Eindruck, dass Flughafen und Fluggesellschaften die Zeit bis 24 Uhr als genehmigungslose zusätzliche Betriebszeit missbrauchen“, zeigt sich Martin Mosel, stellvertretender Vorsitzender des BUND Hamburg und Sprecher im Bündnis der luftverkehrskritischen Initiativen und Verbände, deutlich verärgert.

Das Bündnis erwartet, dass die gesundheitsschädigenden Belastungen des Nachtflugverkehrs anerkannt werden und dass Politik, Behörden und Flughafen gegen die Gesundheitsgefährdung wirksam vorgehen. 

„Ich fordere den Flughafen auf, seinem Auftrag, die Bevölkerung vor Fluglärm zu schützen, gerecht zu werden. Ich erwarte, dass der Flughafen die Änderung der Verspätungsregelung auf den Weg bringt, damit dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbaren Fluglärm in der regulären Nachtzeit wieder gerecht wird. Jahrzehntealte Kompromisse unterliegen keinem Ewigkeitsanspruch. Schutzansprüche können auch anders durchgesetzt werden“, mahnt Mosel.  

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