Fluglärmbeschwerden: 
Merkwürdige Statistik und Bewertung machen den Flughafen nicht leiser

Umweltbehörde soll sich ihrer Kernaufgabe widmen!

Pünktlich nach dem Jahreswechsel erfolgt aus der Umweltbehörde die unter „Zuhilfenahme softwaregestützter digitalisierter Automatisierungsprozesse“ erstellte Statistik zu den Fluglärmbeschwerden. Und im ewig gleichen Kanon verkündet der Sprecher der Umweltbehörde, dass irgendwo in dunklen Kammern, in irgendwelchen Netzwerken, ein automatisierter Beschwerde-Bot für einen Großteil der Beschwerden verantwortlich sei.

Die Umweltbehörde verfehlt alljährlich mit dieser Meldung den Zweck ihrer Aufgabe: den Fluglärmschutz. Im Ergebnis ihres ungenügenden Handelns zeigt die Umweltbehörde mit dem Finger auf die belasteten Bürger:innen und zählt ihnen öffentlich jede einzelne Beschwerde vor. Verschwiegen wird aber, dass der Flughafen seit März 2020 keine nachprüfbaren Statistiken mehr veröffentlicht, ebenso wie die Tatsache, dass sich seit 2012 der Nachtfluglärm am Hamburger Flughafen mehr als verdoppelt hat. Fünf Jahre in Folge steht der Flughafen verantwortlich für negative Fluglärmrekorde: Die Jahre 2015 bis 2019 waren die lautesten Fluglärmjahre seit der Jahrtausendwende! 

Sich nun inmitten in der Corona-Krise damit zu rühmen, dass der Flughafen „deutlich leiser“ geworden sei, ist absurd! Das ist einzig der Covid-Pandemie und der weitgehenden Einstellung des Flugbetriebs geschuldet. Für Martin Mosel, Hamburger Luftfahrtkritiker, taugt das nicht als Erfolgsmeldung für einen innerstädtischen Belastungsträger: „Hier werden wohl eher höfliche Geburtstagsgrüsse an den Hamburger Flughafen gesendet.“

Mosel weist darauf hin: „Unabhängig von jeder Beschwerdelage muss der Umweltbehörde doch klar sein, was vielfache Studien bestätigt haben: Fluglärm hat gegenüber den Verkehrsträgern Strasse und Schiene den höchsten Belästigungsgrad. Dass dieses immer wieder von einer behördlichen Beschwerdestelle mit merkwürdiger Statistik und Bewertung in Frage gestellt wird und diejenigen Bürger:innen, die von ihrem Grundrecht der Beschwerde Gebrauch machen, regelrecht vorgeführt und diffamiert werden, macht den Flughafen nicht leiser und muss beendet werden. Für eine öffentliche Beschwerdestelle ist das unwürdig und deutet eher auf das eigene Unvermögen hin.“

„Die Maxime für Erfolgsmeldungen darf nicht Art und Anzahl oder wer sich wo, wie und wann über Fluglärm beschwert hat, sondern müssen nachprüfbare und nachhaltige Belastungsminderungen sein. Das wollen wir aus der Umweltbehörde hören. Insbesondere in der regulären Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr muss gelten: Nachts ist Ruhe!“, fordert Mosel.