Der Hamburger Fluglärmschutzkommission (FLSK) gehören aktuell folgende Institutionen mit ihren Vertreter:innen (und Stellvertreter:innen) an:
- Bezirk Hamburg Nord mit 4 Vertreter:innen
- Bezirk Hamburg Eimsbüttel mit 4 Vertreter:innen
- Bezirk Hamburg Wandsbek mit 1 Vertreter:in
- Bezirk Hamburg Altona mit 1 Vertreter:in
- Stadt Norderstedt (S-H) mit 1 Vertreter:in
- Gemeinde Hasloh (S-H) mit 1 Vertreter:in
- Stadt Quickborn (S-H) mit 1 Vertreter:in
- Kreis Segeberg (S-H) mit 1 Vertreter:in
- Kreis Pinneberg mit 1 Vertreter:in
- Kreis Stormarn mit 1 Vertreter:in
- Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) mit 3 Vertreter:innen
- Deutsche Lufthansa AG mit 1 Vertreter:in
- TUIfly GmbH mit 1 Vertreter:in
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg (BSW) mit 1 Vertreter:in
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hamburg (BUKEA) mit 1 Vertreter:in
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Schleswig-Holstein (MWVATT) mit 1 Vertreter:in
- Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Schleswig-Holstein (MELUND) mit 1 Vertreter:in
- Handelskammer Hamburg mit 1 Vertreter:in
Insgesamt sind entgegen der gesetzlichen Empfehlung des § 32b LuftVG in der Hamburger FLSK aktuell 26 Mitglieder vertreten. Die Ungleichgewichtung bei der Anzahl der Vertreter:innen war bereits Gegenstand einer Befassung in der Kommission. Zu Veränderungen konnte sich bisher nicht entschlossen werden.
Die Kommission wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreter:innen. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Die Wahl bedarf der Zustimmung der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) in Hamburg.
Aktuelle Vorsitzende der Fluglärmschutzkommission sind:
Dr. Bettina Schomburg (Vorsitzende)
Bezirksamtsleiterin Hamburg-Nord
Manfred Quade (1. stv. Vorsitzender)
Kreis Pinneberg
Gebhard Kraft (2. stv. Vorsitzender)
Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF)
Die Kommission hat ihre formale Grundlage in einer Geschäftsordnung geregelt. Die Geschäftsführung für die Fluglärmschutzkommission am Flughafen Hamburg liegt bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) – zuständig ist die Fluglärmschutzbeauftragte.