Der Hamburger Fluglärmschutzkommission (FLSK) gehören aktuell folgende Institutionen mit ihren Vertreter:innen (und Stellvertreter:innen) an:

Insgesamt sind entgegen der gesetzlichen Empfehlung des § 32b LuftVG in der Hamburger FLSK aktuell 26 Mitglieder vertreten. Die Ungleichgewichtung bei der Anzahl der Vertreter:innen war bereits Gegenstand einer Befassung in der Kommission. Zu Veränderungen konnte sich bisher nicht entschlossen werden.

Die Kommission wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreter:innen. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Die Wahl bedarf der Zustimmung der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) in Hamburg.

Die Kommission hat ihre formale Grundlage in einer Geschäftsordnung geregelt. Die Geschäftsführung für die Fluglärmschutzkommission am Flughafen Hamburg liegt bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) – zuständig ist die Fluglärmschutzbeauftragte