Wir sind der Transparenz verpflichtet

Wer für das Gemeinwohl tätig ist, sollte transparent über sich und seine Aktivitäten informieren.

Die nachfolgenden Informationen über BIG-Fluglärm Hamburg e.V. entsprechen diesen Grundsätzen in Anlehnung an die Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Im Überblick

BIG-Fluglärm Hamburg e.V. ist ein vom Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt anerkannter Umweltverband (§ 3 UmwRG) von Betroffenen, Belasteten und der Schutzinitiativen und Vereine in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gegen die schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs. Der Verein wurde 1988 gegründet.

Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

BIG | Dachverband der Bürgerinitiativen und Vereine für Fluglärm-, Klima- und Umweltschutz e.V. (BIG-Fluglärm Hamburg)
Geschäftsstelle
Bilenbarg 21
22397 Hamburg
Fon 040 513 235 11
Fax 040 513 235 12
info@big-fluglaerm.de

Sitz: Hamburg

Gründung: 1988, eingetragen am 04.08.1988

Satzung: zuletzt geändert am 06.08.2024

Registerdaten: Amtsgericht Hamburg, VR 11835

Wir sind wegen der Förderung des Umweltschutzes einschließlich Klimaschutzes nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom 14.08.2023 des Finanzamtes Hamburg-Nord, Steuer-Nr. 17/412/00763, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuerge­setzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Anerkannter Umweltverband

Mit Bescheid vom 18.09.2024 haben Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium uns als Umweltvereinigung gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) mit Mitwirkungs- und
Klagerechten anerkannt.

Aufgaben und Ziele

Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes einschließlich Klimaschutz.
Der Zweck wird insbesondere durch Initiativen zur Verringerung des Fluglärms, der Emissionen des Luftverkehrs sowie weiterer schädlicher Auswirkungen des Luftverkehrs verfolgt; dazu gehören u.a. die Auswertung von Gutachten und wissenschaftlichen Arbeiten, eigene Messungen, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung von Entscheidungsträgern, Gespräche mit Politikern und Behörden und die Unterstützung von Musterprozessen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Verein kann sich in Bündnissen und Vereinigungen engagieren, soweit diese dem Zweck und den Zielen des Vereins entsprechen.
Der Verein ist Mitglied der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF).

Vereinsstruktur

BIG-Fluglärm Hamburg e.V. ist ein unabhängiger, überparteilicher und gemeinnütziger eingetragener Verein. Der Verein wird von einem bis zu dreiköpfigen ehrenamtlichen Vorstand vertreten. Als oberstes Organ tritt die Mitgliederversammlung einmal jährlich zusammen. Ein Fachbeirat kann, mit bis zu acht sachverständigen Personen, berufen werden.

Vorstand der BIG-Fluglärm Hamburg e.V.

Vorsitzender
Martin Mosel

Stv. Vorsitzender
RA Rainer Köncke

Schatzmeister
Uwe Schröder

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mitglieder des Vorstandes, jeweils alleinvertretungsberechtigt, vertreten (§ 26 BGB).

Kooptierte Mitglieder des Vorstands


Ulrike Zeising
Dr. Michael Breyer
Lothar Galka († 2023)

Mitgliedschaften in anderen Organisationen

BIG-Fluglärm Hamburg e.V. ist direkt und indirekt vertreten in Vereinigungen, Arbeitskreisen, Gremien und Ausschüssen:

  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
  • Deutscher Fluglärmdienst e.V. (DFLD)
  • Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
  • Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
  • Robin Wood e.V.
  • Kommunal-Verein von 1889 in Groß-Borstel r.V. (KVGB)
  • IK. Initiativkreis Klima- und Fluglärmschutz für die Metropolregion Hamburg
  • Arbeitskreis Luftverkehr des BUND Hamburg
  • Arbeitskreis Klima und Luftverkehr des KVGB von 1889 r.V.
  • Arbeitskreis Flugverkehr der Umweltverbände (DNR)
  • Vernetzungsgruppe Flugverkehr
  • Am Boden bleiben (aufgel. 2024)
  • Stay Grounded Netzwerk
  • Allianz für den Fluglärmschutz Hamburg
  • Fluglärmschutzkommission (FLSK) für den Flughafen Hamburg nach § 32b LuftVG
  • Fluglärm-Kommission (FLK) für den Flughafen Sylt nach § 32b LuftVG
  • Beratende Ausschuss nach § 32a LuftVG
  • Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)